Compliance-Beauftragte
Fast jedes regulierte Unternehmen (KWG, VAG, WpHG, KAGB, etc.) muss über einen Compliance-Beauftragten verfügen, um den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken.
Der Compliance-Beauftragte hat auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das regulierte Unternehmen wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hinzuwirken.
Ferner hat der Compliance-Beauftragte die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.